Auf dem Kreuz
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf “Auf dem Kreuz“ der Ortsgemeinde Berghausen
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Berghausen hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2024 den Bebauungsplanvorentwurf “Auf dem Kreuz“ gebilligt und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB im gemeinsamen Verfahren nach § 4 a Absatz 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die Ortsgemeinde Berghausen, das vorliegende Bauleitplanverfahren einzuleiten, ist die konkrete Planungsabsicht nach Ausweisung einer Fläche, um auf diese Weise den bestehenden Bedarf in der einheimischen Bevölkerung nach Wohnbauland zu decken.
Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden und der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Auf dem Kreuz" einschließlich zugehöriger Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Kartierung und Fachbeitrag liegt in der Zeit vom
22. April 2024 bis einschließlich 27. Mai 2024
in der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Verwaltungsstelle Hahnstätten, Bauabteilung, Austraße 4, 65623 Hahnstätten während der Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich ausliegt, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Es besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Äußerung und Erörterung zu den Planüberlegungen.
Katzenelnbogen, den 12. April 2024
gez.
Lars Denninghoff
Bürgermeister
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung: